Baustoffprüfung
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2 Baustoffprüfung 2.1 Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau Die Prüfstelle führt für den Auftragnehmer Eignungs- und Eigenüberwachungsprüfungen und für den Auftraggeber Kontrollprüfungen durch. Zum Nachweis der Eignung der Baustoffe und Baustoffgemische für den vorgesehenen Verwendungszweck entsprechend dem Bauvertrag sind Eignungsprüfungen nach Die Eigenüberwachungsprüfungen sind Prüfungen des Auftragnehmers, um festzustellen, ob die Güteeigenschaften der Baustoffe, der Baustoffgemische und der fertigen Leistung den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Kontrollprüfungen sind Prüfungen des Auftraggebers. Sie dienen zur Feststellung, ob die Güteeigenschaften der Baustoffe, der Baustoffgemische und der fertigen Leistung den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Die Ergebnisse werden der Abnahme zugrunde gelegt. 2.1.1 Boden
2.1.1 Gesteinskörnung und Gemische für Schichten ohne Bindemittel
2.2 Beton
2.3 Holz
2.3.1 Einsatzgebiet Resistograph Beim Einsatz von Holzmasten und Holzkonstruktionen ist ein hoher Sicherheitsstandard erforderlich. Deshalb ist ein Überprüfen von Holzmasten und hölzernen Bauteilen auf ihre Sicherheit notwendig. Innere Schäden sind sehr oft von außen nicht zu erkennen. Das Abklopfen mit einem Hammer, als eine bekannte Prüfmethode, gibt keine genaue Aussage über den Zustand des Holzes wieder. |