Arbeitssicherheit
4 Arbeitssicherheit

4.1 Baustellenkoordinator

Das Ingenieurbüro stellt die Leistungen als Baustellenkoordinator für den Bauherrn bzw. Auftraggeber während der Planung und Ausführung des Bauvorhabens entsprechend Baustellenverordnung BaustellV § 3 zur Verfügung.

Erarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes sowie der Unterlage in Abhängigkeit der Komplexität der Baumaßnahme (z. B. bei besonders gefährlichen Arbeiten und bei Anwesenheit von Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber). Sicherheitsbegehungen der Baustellen nach Baustellenverordnung.

4.2 Sicherheitsfachkraft

Das Ingenieurbüro bietet die Leistung einer freiberuflichen Fachkraft für Arbeitssicherheit entsprechend Arbeitssicherheitsgesetz den Unternehmen in der Region als externer Dienst an.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat die Aufgaben entsprechend dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und anderer Fachkräfte für Arbeitssicherheit § 6 wahrzunehmen.

Regelbetreuung von Unternehmen spiegelt sich in Arbeitsschutzbelehrungen, Arbeitsstätten- und Baustellenbegehungen wieder. Sie beinhaltet die Erarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen entsprechend § 5 des Arbeitsschutzgesetzes, die Ermittlung von arbeitsbedingten Gefährdungen der Beschäftigten und die Beurteilung der ermittelten Gefährdungen. Daraus werden Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes abgeleitet. Die Überprüfung der eingeleiteten Maßnahmen bzw. Einleitung von Korrekturmaßnahmen spielen dabei eine entscheidende Rolle. Das Arbeitsschutzgesetz fordert die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung in Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten. Über das gesetzlich vorgeschriebene Mindestprogramm hinaus wird der Aufbau und die Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen angeboten.